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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an David Sigg Fotografie, Muttenzerstrasse 105, 4133 Pratteln (nachfolgend «Fotograf»): Hochzeiten, Unternehmen, Handwerk-Content, Portraits, Events sowie Hunde- und Tierfotografie. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich in Offerte oder Vertrag festgehalten sind.

Für die Fotobox-Vermietung über Lächelwerk gelten die Bedingungen auf laechelwerk.ch.

2. Offerte und Vertrag

Offerten sind 30 Tage gültig. Ein Auftrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt (auch per E-Mail) oder den Vertrag unterschreibt – auch elektronisch über den zugestellten Link.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der Fotograf ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST ausgewiesen.

In Basel-Stadt und Baselland fallen keine Fahrtkosten an. Ausserhalb werden CHF 0.80 pro Kilometer berechnet, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist folgt eine Zahlungserinnerung; ab der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20 verrechnet werden.

4. Anzahlung

Für Aufträge von Privatpersonen wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 25 % fällig. Der Restbetrag wird mit dem Versand der Bilder in Rechnung gestellt.

Hochzeiten: Mit der Unterschrift des Vertrags wird eine Reservationsanzahlung von 25 % des vereinbarten Betrags fällig, zahlbar innert 10 Tagen. Erst mit dem Eingang der Anzahlung ist das Hochzeitsdatum verbindlich reserviert; bis dahin kann der Fotograf das Datum anderweitig vergeben. Die Anzahlung wird an die Schlussrechnung angerechnet. Der Restbetrag wird mit dem Versand der Bilder in Rechnung gestellt.

Unternehmen und Handwerksbetriebe leisten keine Anzahlung; die Rechnung wird mit dem Versand der Bilder gestellt. Ausgenommen sind Content-Abos, die monatlich im Voraus verrechnet werden.

5. Verschiebung und Absage

Hochzeiten: Die Reservationsanzahlung wird bei einer Absage nicht zurückerstattet, weil der Fotograf das Datum für das Brautpaar freihält und andere Anfragen ablehnt. Bei einer Absage weniger als 90 Tage vor dem Hochzeitstag sind 50 % des vereinbarten Betrags geschuldet, weniger als 30 Tage vorher 100 %. Eine Verschiebung auf ein anderes Datum ist einmal kostenlos möglich, sofern der Fotograf an diesem Datum verfügbar ist; die Anzahlung wird übertragen.

Übrige Aufträge: Termine können bis 48 Stunden vorher kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei einer späteren Absage sind 50 % des vereinbarten Betrags geschuldet. Bei Outdoor-Shootings kann bei schlechtem Wetter kurzfristig und kostenlos ein Ersatztermin vereinbart werden.

6. Verhinderung des Fotografen

Kann der Fotograf einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert er sofort und bemüht sich um eine gleichwertige Vertretung aus seinem Netzwerk. Ist das nicht möglich oder nicht gewünscht, werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgen im Stil des Fotografen. Unscharfe und doppelte Aufnahmen sowie Bilder mit geschlossenen Augen werden aussortiert. Unbearbeitete Rohdaten (RAW) werden nicht herausgegeben.

Richtwerte für die Lieferung: Events innert 7 Tagen, Portraits, Tiere und Unternehmen innert 14 Tagen, Hochzeiten innert 4 Wochen – jeweils ab dem Aufnahmetag. Die Rechnung bzw. Schlussrechnung wird mit dem Versand der Bilder gestellt. Die Bilder werden per Download-Link oder Online-Galerie übergeben.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den Bildern bleibt beim Fotografen (Urheberrechtsgesetz, URG). Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundin oder der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht: Privatpersonen für private Zwecke, Unternehmen für die eigene Kommunikation (Website, Social Media, Print, Recruiting). Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung, Verkauf oder Teilnahme an Wettbewerben nur mit schriftlicher Zustimmung.

Bei Veröffentlichungen freut sich der Fotograf über die Nennung «Foto: David Sigg Fotografie». Bilder dürfen nicht durch Filter oder Bearbeitung so verändert werden, dass die Bildaussage verfälscht wird.

Der Fotograf darf ausgewählte Bilder für sein Portfolio, die Website und Social Media verwenden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Hochzeiten und Portraits geschieht dies nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Kundinnen und Kunden.

9. Mitwirkung

Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass an den vereinbarten Orten fotografiert werden darf, und informiert Gäste oder Mitarbeitende über die Aufnahmen. Bei Unternehmen holt der Betrieb das Einverständnis der Mitarbeitenden ein, die auf veröffentlichten Bildern erkennbar sind. Bei Hochzeiten erhält der Fotograf eine Mahlzeit und Getränke, wenn er länger als fünf Stunden im Einsatz ist.

10. Datensicherung

Die gelieferten Bilder werden während 12 Monaten archiviert und können in dieser Zeit erneut angefordert werden. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht. Die Kundin oder der Kunde ist für die eigene Sicherung verantwortlich.

11. Haftung

Der Fotograf arbeitet mit professioneller, doppelt gesicherter Ausrüstung. Für Ausfälle durch technische Defekte, Speicherkartenfehler oder Einflüsse Dritter, die er nicht zu vertreten hat, haftet er nur bis zur Höhe des Auftragswerts. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen in Pratteln BL, soweit gesetzlich nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.